Ergänzend zum Training in der Halle ist die Nutzung der öffentlichen Grünflächen des Stadtparks ab sofort (31.5.) gestattet. Hierüber wurden alle Trainer informiert und erhalten ein Schriftstück mit der entsprechenden Genehmigung, welches sie mitführen sollten, sofern dieses Angebot genutzt wird.

Ein etwaiges Training im Freien wird spartenintern kommuniziert.

Untenstehend finden sich die entsprechenden Vorgaben der Stadt Burgdorf:

Auflagen:

  1. a)       Es darf nicht zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgerufen werden.
  2. b)       Der Fußgängerverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. c)       Lautsprecherdurchsagen und laute Musik müssen unterbleiben.
  4. d)       Der Warenverkauf sowie der Verkauf von Speisen und Getränken sind nicht zulässig.
  5. e)       Die überlassene Fläche ist in sauberem Zustand zu hinterlassen.
  6. f)       Die allgemeinen Hygieneregeln (Corona) sind einzuhalten. Sollten sich Zuschauer einfinden, bitte ich Sie, die Zuschaueransammlungen zu unterbinden und ihre Aktivität einzustellen um die Zuschaueranzahl auf 0 zu minimieren.