Wir trainieren Dich im Samurai Burgdorf

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Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Samurai Burgdorf e.V.

(gemäß § 11 Abs. c der Vereinssatzung)

Beitragsordnung zum Download

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und eventuelle Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres ab Datum der Mitgliederversammlung in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

Monatsbeiträge:

Jugendliche (unter 18 Jahren)                                             12 EUR               

Erwachsene (ab 18 Jahre)                                                      16 EUR

Familienbeitrag                                                                          30 EUR

(2 Erwachsene + minderjährige Kinder

im gleichen Haushalt)

Zuschlag Gesundheitssparte                                                 3 EUR 

(Tai-Chi, Qigong, Pilates, Yoga)           

passive Mitglieder                                                                     2 EUR

 

  1. Die einmalige Verwaltungsgebühr bei Eintritt in den Verein beträgt 25,00 EUR pro Person. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  2. Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes und die Mitgliedschaft in den Fachverbänden enthalten.
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise und im Voraus fällig. Die Fälligkeit beginnt immer im eingetretenen Monat der Mitgliedschaft. Zusätzlich muss eine einmalige Verwaltungsgebühr (siehe Punkt 3) zusammen mit dem 1. Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.
  4. Der Beitrag sollte grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet werden. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 1. des Quartals eingezogen. Wird der Beitrag durch Überweisung oder bar geleistet, erhöht sich der jeweilige Beitrag um 5 %.
  5. Vereinskonto ist:

Samurai Burgdorf

IBAN:   DE 44 251 513 71 000 000 4440

BIC:       NOLADE21BUF

  1. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
  2. Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung möglich.
  3. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Lehrgänge usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.
  4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.